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Allgemeiner Justizvollzugsdienst (in Abschiebesicherungseinrichtungen)

Abschiebungseinrichtungen (Zentrale Abschiebungshaftanstalt Sachsen-Anhalt, ZASt)
In Abschiebesicherungseinrichtungen liegt der Fokus auf einer sicheren, aber humanen Unterbringung von Personen, die das Land verlassen müssen. Der Umgang ist stärker verwaltungs- und betreuungsorientiert als in den JVAs – geprägt durch Gesprächsführung, interkulturelle Sensibilität und die Koordination mit Behörden.

Der fachtheoretische Teil der Ausbildung findet im Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt statt. Kriminologie, Strafrecht, Verwaltungs- und Vollzugsrecht, Psychologie und Pädagogik sowie Selbstverteidigung, Konfliktbewältigung und Sport sind feste Bestandteile des Unterrichts.

Der praktische Teil der Ausbildung findet in verschiedenen Bereichen der Justizvollzugseinrichtungen im Land Sachsen-Anhalt und bis zur Errichtung der ASE im Land Sachsen-Anhalt gegebenenfalls in Abschiebehaft- oder Ausreisegewahrsamseinrichtungen in anderen Bundesländern statt.

Ausbildungsinhalte:

  • Rechtsgrundlagen des Aufenthalts-, Asyl- und Ausländerrechts
  • Betreuung und Gesprächsführung mit Ausreisepflichtigen
  • Interkulturelle Kompetenz und Deeskalation
  • Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen in Abschiebungseinrichtungen
  • Umgang mit psychischen Belastungssituationen
  • Grundlagen des Verwaltungshandelns
  • Dokumentation und Berichterstattung
  • Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden und Sicherheitsdiensten
  • Kommunikation in konflikthaften Gesprächssituationen
  • Einführung in medizinische und soziale Betreuungssysteme

Aufgaben in Abschiebesicherungseinrichtungen (ASE)

Nach erfolgreichem Abschluss deiner Ausbildung wirkst Du bis zu deren Aufenthaltsbeendigung an der Beaufsichtigung, Betreuung und Versorgung der ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer im Abschiebehaftvollzug mit.

Fakten

Voraussetzung:

  • Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis
  • Mindestalter von 18 Jahren und höchstens 37 Jahre am Einstellungstag
  • Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener, für den Justizvollzug förderlicher Berufsausbildung oder gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder Migrationshintergrund mit Niederlassungserlaubnis
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Keine Vorstrafen
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Persönliche Eignung für den allgemeinen Justizvollzugsdienst
  • Ärztlich bestätigte Diensttauglichkeit für den Justizvollzugsdienst

Dauer:

  • 2 Jahre

Vergütung:

  • tariflich geregelte Vergütung
  • inklusive Zusatzleistungen

 

*Bitte beachten Sie, dass wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen. Für verbindliche und aktuelle Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde.

Kontakt

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

 

Tel: 0345 / 514 1326

E-Mail: berufsausbildung(at)lvwa.sachsen-anhalt.de