Diplom-Finanzwirt/in
Diplom-Finanzwirt/innen übernehmen vielseitige Aufgaben in der Haushaltsplanung, Steuererhebung und -prüfung sowie in der finanziellen Beratung öffentlicher Institutionen. Sie gewährleisten die effiziente und gesetzeskonforme Verwaltung öffentlicher Mittel, unterstützen bei Investitionsentscheidungen und sorgen für Transparenz und Rechtmäßigkeit in allen finanziellen Prozessen. Ein sicherer Arbeitsplatz, verantwortungsvolle Aufgaben und eine strukturierte Arbeitsumgebung zeichnen diesen Beruf im Land Sachsen-Anhalt aus.
Im Verlauf des Studiums an der Fachhochschule für Finanzen vertiefst Du allmählich Dein Wissen im Steuer- und Abgabenrecht. Aber auch Bilanzsteuerrecht und betriebliches Rechnungswesen werden Dich im Studium begleiten.
Die eigenständige Arbeit mit Gesetzen, die Methodik der Rechtsanwendung sowie das Erkennen von wirtschaftlichen Zusammenhängen sind die Grundlagen für ein erfolgreiches Studium, sowie die spätere Tätigkeit in einem Finanzamt.
Dein erlerntes Fachwissen wendest Du in den berufspraktischen Studienabschnitten an echten Steuerfällen an. Im Finanzamt durchläufst Du alle Abteilungen – von der Veranlagung bis zur Vollstreckung.
Ausbildungsinhalte:
- Abgabenordnung und allgemeines Steuerrecht
- Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer
- Bewertungsgesetz, Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Gewerbesteuer und Grundsteuer
- Internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen
- Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre
- Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht
- Abgabenverfahrensrecht und steuerliches Ermittlungsverfahren
- Bilanzrecht und Buchführung
- Kommunikation, Gesprächsführung und Vernehmungstechnik
- Steuerstrafrecht und Bußgeldverfahren
- IT-Anwendungen der Finanzverwaltung
- Praktische Anwendung in verschiedenen Arbeitsgebieten der Finanzämter
Fakten
Voraussetzung:
- Abitur oder Fachhochschulreife (oder gleichwertig)
- guter Notendurchschnitt
- Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland bzw. eines EU- oder EWR-Staates
- keine Vorstrafen
- Altersobergrenze: 41 Jahre (Ausnahme: Inhaber eines Eingliederungs-/Zulassungsscheins nach § 9 Soldatenversorgungsgesetz)
Dauer:
- 3 Jahre
Vergütung:
- tariflich geregelte Vergütung
- inklusive Zusatzleistungen
Studienbeginn:
- jährlich zum 1. September
Kontakt
Finanzamt Magdeburg
Zentrale Geschäftsstelle für Aus- und Fortbildung
Tessenowstraße 10
39114 Magdeburg
Telefon: 0391 / 885 1663