Menu
menu

Finanzwirt/in

Finanzwirtinnen und Finanzwirte arbeiten in den Finanzämtern des Landes Sachsen-Anhalt, wo sie für die Bearbeitung steuerlicher Angelegenheiten zuständig sind. Ihr Arbeitsalltag besteht vor allem darin, Steuererklärungen zu prüfen, Bescheide zu erstellen, die Erhebung der Steuern zu überwachen und allgemeine Fragen zum Steuerrecht sowie spezielle Fragen zur eigenen Steuererklärung von Privatpersonen oder Unternehmen zu beantworten. Dabei wenden sie die geltenden Gesetze und Vorschriften an und sorgen für eine gesetzeskonforme und gleichmäßige Steuerfestsetzung und -erhebung. Auch Außendiensttätigkeiten, zum Beispiel in der Lohnsteuerprüfung, der Betriebsprüfung oder der Steuerfahndung, können Teil ihres Aufgabenbereichs sein. Die Tätigkeit erfordert Genauigkeit, Verantwortungsbewusstsein und den Umgang mit sensiblen Daten.

Ausbildung

Die duale Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Der theoretische Unterricht findet in der Außenstelle der Landesfinanzschule Königs Wusterhausen auf dem Campus der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg statt. In den Praxisphasen, die in einem Finanzamt absolviert werden, wird das erworbene theoretische Wissen bei der Bearbeitung von Steuererklärungen, der Prüfung von Bescheiden oder im Kontakt mit Steuerpflichtigen umgesetzt.

Ausbildungsinhalte

  • Grundlagen des Steuerrechts (z. B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer)
  • Abgabenordnung einschl. steuerlichem Verfahrensrecht
  • Staatskunde
  • Privatrecht (bürgerliches Recht, Handelsrecht)
  • Buchführung und Bilanzwesen
  • Organisation und Aufgaben der Steuerverwaltung
  • IT-Fachanwendungen in der Steuerverwaltung
  • Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern
  • praktische Steuerfallbearbeitung im Finanzamt
  • Vorbereitung auf den Einsatz im Innendienst und ggf. Außendienst (z. B. Lohnsteueraußenprüfung)

Ausbildungsgrundvoraussetzungen:

  • Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates
  • Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis

Ausbildungsdauer:

  • 2 Jahre

Ausbildungsvergütung:

  • Anwärterbezüge in Höhe von 1.458,94 Euro [Stand: Juni 2025] 

Kontakt

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 47
Editharing 40
39108 Magdeburg
Tel.: 0391 567-1174
E-Mail: Steuerausbildung(at)sachsen-anhalt.de

Link zur Ausbildung