Menu
menu

Steuerverwaltung (Diplom-Finanzwirt/in)

Diplom-Finanzwirtinnen und Diplom-Finanzwirte arbeiten in den Finanzämtern der Landesverwaltung sowohl im Innen- als auch im Außendienst. Zu ihren Aufgaben im Innendienst gehören die Bearbeitung von anspruchsvollen Steuererklärungen und Rechtsbehelfen, die Beantwortung von allgemeinen Fragen zum Steuerrecht und speziellen Fragen zur eigenen Steuererklärung von Privatpersonen und Unternehmen sowie Ermittlungstätigkeiten in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren. Dabei wenden sie die geltenden Gesetze und Vorschriften an und sorgen für eine gesetzeskonforme und gleichmäßige Steuerfestsetzung und -erhebung. Im Außendienst werden sie in der Lohnsteuerprüfung, der Betriebsprüfung oder der Steuerfahndung eingesetzt. Diese Aufgaben erfordern vertiefte Kenntnisse im Steuer- und Bilanzrecht sowie im Steuerstrafrecht. 

Studium

Das Studium erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf und kombiniert theoretische Studienphasen mit praktischer Ausbildung. Die theoretischen Studieninhalte werden an der Außenstelle der Fachhochschule für Finanzen und der Landesfinanzschule Königs Wusterhausen auf dem Campus der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg vermittelt. Die praktische Ausbildung findet in einem der 14 Finanzämter des Landes statt, wo alle Abteilungen von der Veranlagung bis zur Vollstreckung durchlaufen werden.

Studieninhalte:

  • Abgabenordnung (Steuerverfahrensrecht)
  • Steuerstrafrecht und Bußgeldverfahren
  • Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer
  • Bewertungsrecht
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Gewerbesteuer und Grundsteuer
  • internationales Steuerrecht einschließlich Doppelbesteuerungsabkommen
  • Bilanzsteuerrecht und Buchführung
  • Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre
  • Öffentliches Recht
  • Privatrecht (bürgerliches Recht, Handelsrecht)
  • Kommunikation, Gesprächsführung und Vernehmungstechnik
  • IT-Anwendungen der Finanzverwaltung
  • praktische Anwendung in verschiedenen Arbeitsgebieten der Finanzämter

Studiengrundvoraussetzungen:

  • Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife)
  • deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates
  • Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis

Dauer:

  • 3 Jahre

Vergütung:

  • Anwärterbezüge in Höhe von 1.512,82 Euro [Stand: Juni 2025]

Kontakt

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 47
Editharing 40
39108 Magdeburg
Tel.: 0391 567-1174
E-Mail: Steuerausbildung(at)sachsen-anhalt.de

Link zum Studium