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Rechtsreferendariat

Absolventinnen und Absolventen der ersten juristischen Prüfung bereiten sich im juristischen Vorbereitungsdienst auf das zweite Staatsexamen vor. Im späteren Berufsalltag stehen ihnen viele Wege offen, im öffentlichen Dienst des Landes etwa im Richterberuf, als Staatsanwältin/Staatsanwalt oder Verwaltungsjuristin/Verwaltungsjurist. In der öffentlichen Verwaltung ist die Arbeit geprägt durch die Anwendung und Auslegung von Gesetzen, das Erstellen von Schriftsätzen oder die Bearbeitung komplexer rechtlicher Fragestellungen in der öffentlichen Verwaltung.

Referendariat

Referendarinnen und Referendare erhalten im Rahmen ihres Rechtsreferendariats, welches in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolviert wird, umfassende Einblicke in die juristische Praxis. Die Ausbildung ist in mehrere Pflicht- und Wahlstationen gegliedert und findet unter anderem beim Amts- oder Landgericht, bei einer Staatsanwaltschaft, in einer Verwaltungsbehörde sowie in einer Rechtsanwaltskanzlei statt. Die Wahlstation kann individuell gestaltet werden, zum Beispiel bei internationalen Organisationen, in Unternehmen oder im Ausland. Begleitet wird das Referendariat durch praxisorientierte Arbeitsgemeinschaften, in denen die Referendarinnen und Referendare das erlernte Wissen vertiefen. Den Abschluss bildet das Zweite Juristische Staatsexamen.

Ausbildungsinhalte:

  • zivilrechtliche Fallbearbeitung und Urteilsentwürfe
  • Strafrechtliche Verfahren und Anklageschriften
  • verwaltungsrechtliche Praxis in Behörden
  • Beratungstätigkeit und Mandantenkontakt in Anwaltskanzleien
  • Vorbereitung auf mündliche und schriftliche Prüfungen
  • praxisorientiertes Schreiben juristischer Gutachten und Schriftsätze
  • Teilnahme an Gerichtsverhandlungen und Beweisaufnahmen
  • Einblick in internationale oder wirtschaftsrechtliche Fragestellungen
  • juristische Arbeitsgemeinschaften in Kleingruppen
  • optionaler Auslandsaufenthalt oder Spezialisierung in der Wahlstation

Einstellungsgrundvoraussetzungen:

  • erstes juristisches Staatsexamen
  • die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens sechs Wochen vor dem Einstellungstermin bei dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg vorliegen
  • Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

Ausbildungsdauer:

  • 2 Jahre

Ausbildungsvergütung:

  • Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.511,75 € [Stand: Juni 2025]

Kontakt

Oberlandesgericht Naumburg
Domplatz 10
06618 Naumburg (Saale)
Telefon: 03445 28-0
E-Mail: olg(at)justiz.sachsen-anhalt.de

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