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Allgemeiner Justizvollzugsdienst (in einer Justizvollzugseinrichtung)

Aufgaben des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes in Justizvollzugseinrichtungen sind die sichere Unterbringung, Betreuung, Versorgung und Überwachung von Strafgefangenen. Die Beamten und Beamtinnen des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes in Justizvollzugseinrichtungen begleiten den Tagesablauf der Strafgefangenen von der Aufschlusskontrolle über den Arbeits- und Freizeitbereich bis hin zu Besuchsregelungen. Dabei ist neben Durchsetzungsvermögen auch soziale Kompetenz gefragt. Als erste Ansprechpartner der Gefangenen wirken sie deeskalierend und fördern ein geregeltes Miteinander.

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Der theoretische Teil der Ausbildung findet im Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt am Standort Thale statt. Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in verschiedenen Bereichen der Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt.

Ausbildungsinhalte:

  • Rechtsgrundlagen des Strafvollzugs und des öffentlichen Dienstes
  • Betreuung, Beaufsichtigung und Motivation von Inhaftierten
  • Kommunikation, Gesprächsführung und Deeskalationstechniken
  • Sicherheit, Ordnung und Durchführung von Kontrollmaßnahmen
  • Einsatz- und Selbstverteidigungstechniken
  • Grundlagen der Psychologie, Pädagogik und Soziologie
  • Erste Hilfe und medizinische Grundkenntnisse
  • Zusammenarbeit mit Fachdiensten wie dem Psychologischen Dienst, dem Sozialdienst und dem Medizinischen Dienst
  • Verwaltung, Dokumentation und Berichtswesen im Vollzugsalltag
  • Umgang mit Krisen- und Konfliktsituationen sowie Maßnahmen zur Eigensicherung

Ausbildungsgrundvoraussetzungen:

  • Realschulabschluss, Hauptschulabschluss mit abgeschlossener, für den Justizvollzug förderlicher Berufsausbildung, oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder Besitz einer Niederlassungserlaubnis in Deutschland
  • Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis
  • Mindestalter 18 Jahre

Ausbildungsdauer:

  • 2 Jahre

Ausbildungsvergütung:

  • Anwärterbezüge in Höhe von 1.458,94 Euro [Stand: Juni 2025] sowie ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 30 % und eine Vollzugszulage i. H. v. 152,86 Euro bei Verwendung in einer Justizvollzugseinrichtung

Kontakt

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Domplatz 2 - 4
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 567-6075
E-Mail: mj.bewerbung(at)sachsen-anhalt.de

Link zur Ausbildung