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Allgemeiner Justizvollzugsdienst (in einer Abschiebungssicherungseinrichtung)

Beamtinnen und Beamte des allgemeinen Justizvollzugsdienstes in Abschiebungssicherungseinrichtung betreuen und beaufsichtigen ausreisepflichtige Personen in Abschiebungshaft. Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt, ab 2027 eine Abschiebungssicherungseinrichtung (ASE) am Standort Volkstedt in Betrieb zu nehmen. Einrichtungen dieser Art sind speziell für den Vollzug von Abschiebungshaft konzipiert. Die Inhaftierung dort erfolgt nicht zu Strafzwecken, sondern zur Sicherstellung der Abschiebung. Dementsprechend ist der Umgang mit den Inhaftierten stärker verwaltungs- und betreuungsorientiert als in Justizvollzugseinrichtungen. Er ist geprägt durch Gesprächsführung, interkulturelle Sensibilität und die Koordination mit Behörden.

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Der theoretische Teil der Ausbildung findet im Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt am Standort Thale statt. Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in verschiedenen Bereichen der Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt und bis zur Errichtung der ASE in Volkstedt gegebenenfalls in Abschiebungshaft- oder Ausreisegewahrsamseinrichtungen anderer Bundesländer.

Ausbildungsinhalte:

  • Rechtsgrundlagen im Ausländer-, Aufenthalts- und Abschiebungsrecht
  • Betreuung und Beaufsichtigung ausreisepflichtiger Personen
  • interkulturelle Kommunikation und Konfliktmanagement
  • Grundlagen der Gesprächsführung und Deeskalationstechniken
  • Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen in Abschiebungseinrichtungen
  • Dokumentation, Berichtswesen und Verwaltungshandeln
  • Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden und weiteren Institutionen
  • Einführung in medizinische und psychosoziale Betreuungssysteme
  • Erste Hilfe, Selbstschutz und Eigensicherung
  • Berufsethik, Datenschutz und rechtssicheres Verhalten im Dienst

Ausbildungsgrundvoraussetzungen:

  • Realschulabschluss, Hauptschulabschluss mit abgeschlossener, für den Justizvollzug förderlicher Berufsausbildung, oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates
  • Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis

Ausbildungsdauer:

  • 2 Jahre

Ausbildungsvergütung:

  • Anwärterbezüge in Höhe von 1.458,94 Euro [Stand: Juni 2025] 

Kontakt

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: 0345 514-1326
E-Mail: berufsausbildung(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Link zur Ausbildung