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Justizfachwirt/in

Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sind die wichtige Schnittstelle zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Bürgerinnen sowie Bürgern. Während der Ausbildung wird erlernt, wie rechtliche und organisatorische Abläufe in der Justiz professionell unterstützt und mitgestaltet werden. Zu den täglichen Aufgaben gehört es, Akten anzulegen und zu verwalten, Gerichtstermine vorzubereiten sowie Protokolle während der Verhandlungen zu führen. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte erstellen wichtige Schriftstücke, sorgen dafür, dass Fristen eingehalten werden, und behalten gesetzliche Vorgaben im Blick. Dabei stehen sie in engem Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Behörden. Diskretion, Genauigkeit und ein souveränes Auftreten sind daher selbstverständlich. Mit einer strukturierten und zuverlässigen Arbeitsweise wird maßgeblich dazu beigetragen, dass Gerichtsverfahren reibungslos ablaufen und die Justiz funktionsfähig bleibt.

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Sie gliedert sich in eine fachtheoretische Ausbildung an der Justizschule für den mittleren Justizdienst bei dem Oberlandesgericht (an den Standorten in Magdeburg und Halle (Saale)) sowie in eine berufspraktische Ausbildung an den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Land Sachsen-Anhalt.

Ausbildungsinhalte:

  • Verfahrensrecht (zivil-, straf- und verwaltungsrechtlich)
  • Geschäftsstellen- und Registerführung
  • Aktenführung und Schriftgutverwaltung
  • Gerichtlicher Schriftverkehr und Urkundswesen
  • Bearbeitung von Mahn-, Vollstreckungs- und Strafsachen
  • Umgang mit digitalen Justizsystemen und Datenbanken
  • Organisation des Sitzungsdienstes
  • Bürgerkontakt und Serviceorientierung
  • Grundlagen des öffentlichen Dienstrechts und der Verwaltung
  • Datenschutz und Informationssicherheit in der Justiz

Ausbildungsgrundvoraussetzungen:

  • Realschulabschluss, Hauptschulabschluss mit abgeschlossener für die Laufbahn qualifizierende Berufsausbildung oder Hauptschulabschluss mit Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
  • Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates
  • Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis
  • erfolgreiches Bestehen des Auswahlverfahrens des Landes Sachsen-Anhalt

Ausbildungsdauer:

  • 2 Jahre

Ausbildungsvergütung:

  • Anwärterbezüge in Höhe von 1.458,94 Euro [Stand: Juni 2025] 

Kontakt

Oberlandesgericht Naumburg
Domplatz 10
06618 Naumburg (Saale)
Telefon: 03445 28-0
E-Mail: olg(at)justiz.sachsen-anhalt.de

Link zur Ausbildung